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Begriffsbestimmungen
- Die TENCITY Energiehandel GmbH wird als „wir“, „uns“, „Verkäufer“ oder „TENCITY“ bezeichnet.
- Interessenten und bestehende Kunden werden als „Sie“, „Käufer“ oder „Kunde“ bezeichnet, unabhängig davon, ob zwischen uns und dem Kunden ein Vertrag besteht.
- TENCITY und der Kunde werden gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.
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Geltungsbereich
- Unsere Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
- Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn sie von uns schriftlich, einschließlich per E-Mail, bestätigt werden.
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Vertragsabschluss
- Soweit nicht anders angegeben, sind unsere Angebote freibleibend und haben keine Auswirkung auf spätere Aufträge.
- Vertragliche Verpflichtungen zwischen TENCITY und dem Kunden sind ab dem Zeitpunkt der schriftlichen oder elektronischen Bestätigung, einschließlich per E-Mail, durch eine zur Vertretung von TENCITY befugte Person rechtsverbindlich. Gleiches gilt für Ergänzungen, Änderungen oder Nebenabreden.
- Eine Zusammenfassung der wesentlichen Bedingungen per E-Mail bedeutet den Abschluss des Geschäfts und begründet eine rechtsverbindliche Verpflichtung zwischen den Parteien.
- Mit Abschluss des Geschäfts wird der gesamte vorangegangene Schriftverkehr zwischen uns und dem Käufer gegenstandslos.
- Alle Muster, Proben und Analysedaten geben lediglich unverbindliche Anhaltspunkte für die durchschnittliche Beschaffenheit der Ware, sofern nicht bestimmte Eigenschaften schriftlich zugesichert werden.
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Preis und Steuern
- Die in der Auftragsbestätigung genannten Preise sind verbindlich.
- Die EBV-Gebühr geht zu Lasten des Käufers; wird das Produkt aus Deutschland ausgeführt, hat der Käufer die Erstattung der EBV-Gebühr unmittelbar bei der EBV zu beantragen.
- Soll die Lieferung unter zoll- und/oder steuerbegünstigter Behandlung erfolgen, so ist uns die dem Verwendungszweck entsprechende Bewilligung oder Freistellungsbescheinigung der Zollbehörde (nach unionsrechtlichen und nationalen Vorschriften) rechtzeitig vor der Lieferung vorzulegen. Wird die Bewilligung oder Freistellungsbescheinigung der Zollbehörde nicht erteilt oder nachträglich widerrufen, liefern wir die Ware unter Berücksichtigung der am Liefertag geltenden Zoll- und Steuersätze.
- Dem Käufer ist bekannt und er erkennt an, dass bei Lieferungen unter Steueraussetzung die Energiesteuer nach den deutschen und europäischen gesetzlichen Vorschriften nur dann nicht erhoben wird, wenn für jede Lieferung von Energieerzeugnissen die jeweiligen e-VD (elektronische Verwaltungsdokumente) ordnungsgemäß elektronisch erstellt, vervollständigt und im EMCS amtlich elektronisch validiert werden.
- Der Käufer der Energieerzeugnisse hat die Erledigung des betreffenden e-VD zu veranlassen und sicherzustellen, dass der Empfänger der verbrauchsteuerpflichtigen Waren im Sinne des Artikels 5 e-VD die Eingangsmeldung rechtzeitig abgibt und zur elektronischen Validierung im EMCS durch die zuständigen Zollbehörden des Landes des Käufers ausstellt.
- Der Käufer hat TENCITY für alle sonstigen Schäden im Zusammenhang mit der Verletzung einer Pflicht aus Lieferungen unter Steueraussetzung schad- und klaglos zu halten, insbesondere auch für den Fall, dass die vorstehend genannten e-VD-Angaben in irgendeiner Weise unwirksam oder unrichtig werden. Verletzt der Käufer eine Pflicht in Bezug auf die Energiesteuer, ist TENCITY darüber hinaus berechtigt, Lieferungen an den Käufer unverzüglich einzustellen und die Energiesteuer rückwirkend in Rechnung zu stellen. Weitergehende Zurückbehaltungsrechte von TENCITY bleiben unberührt.
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Lieferung
- Der Käufer ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Mengen innerhalb des Bezugszeitraums abzunehmen. Werden diese Mengen nicht rechtzeitig abgenommen, ist der Verkäufer berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise aufzulösen oder auszusetzen.
- Der Verkäufer ist ferner berechtigt, die Erfüllung der Abnahmeverpflichtung des Käufers zu dem Preis zu verlangen, der gegolten hätte, wenn der Käufer die Ware rechtzeitig abgenommen hätte.
- Unsere Fähigkeit, unsere Lieferverpflichtungen zu erfüllen, setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus.
- Wir behalten uns die Wahl der liefernden Raffinerie oder des liefernden Lagers vor, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
- Die Feststellung der Menge für die Rechnungsstellung erfolgt für alle Waren bei der liefernden Raffinerie oder dem liefernden Lager. Diese Feststellung ist für den Käufer verbindlich und bildet die Grundlage der Rechnungsstellung. Bei energiesteuerpflichtigen Erzeugnissen kann alternativ das begleitende Verwaltungsdokument als Grundlage der Rechnungsstellung herangezogen werden.
- Eine Versicherung wird nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
- Der Lieferort ist schriftlich zu vereinbaren. Gefahr- und Eigentumsübergang richten sich nach den INCOTERMS 2020, sofern nichts anderes vereinbart ist.
- Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
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Lieferhindernisse, höhere Gewalt
- Keine Partei haftet gegenüber der anderen für die Nichterfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag (mit Ausnahme der Verpflichtungen zur Leistung fälliger Zahlungen aus diesem Vertrag), soweit die Erfüllung ihrer Verpflichtungen durch ein Ereignis höherer Gewalt (wie nachstehend definiert) behindert, verzögert oder verhindert wird.
- Die Frist für die Erfüllung der betroffenen Verpflichtung verlängert sich um den Zeitraum der dadurch verursachten Behinderung, Verzögerung oder Verhinderung. Dauern Ereignisse höherer Gewalt jedoch ununterbrochen über einen Zeitraum von dreißig (30) aufeinanderfolgenden Kalendertagen an (unabhängig davon, ob ein oder mehrere verschiedene Ereignisse höherer Gewalt für kürzere Zeiträume eingetreten sind, sofern an jedem Tag mindestens ein Ereignis höherer Gewalt wirksam war), und behindern, verzögern oder verhindern diese Ereignisse höherer Gewalt die Erfüllung der Verpflichtungen einer Partei aus diesem Vertrag, so ist jede Partei berechtigt, diesen Vertrag durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei mit sofortiger Wirkung zu beenden; in diesem Fall ist keine Partei zur weiteren Erfüllung verpflichtet oder der anderen gegenüber in irgendeiner Weise haftbar, ausgenommen für Verstöße oder bereits entstandene Zahlungsverpflichtungen, die vor der Behinderung, Verzögerung oder Verhinderung begründet wurden.
- Ein „Ereignis höherer Gewalt“ umfasst insbesondere, ohne darauf beschränkt zu sein: Naturereignisse, Feuer, Explosion, Krieg, militärische Operationen mit Auswirkungen auf den Warenverkehr, terroristische Handlungen, Handlungen eines öffentlichen Feindes, Blockade, Revolution, Embargos, Handelsverbote, das Verbot der Ausfuhr des Produkts aus einem EU-Land in ein anderes EU-Land, jede Beschränkung des Waren- oder Kapitalverkehrs, den ungeplanten Ausfall der vom Verkäufer vorgesehenen Bezugsquelle, Aufforderungen, Anordnungen oder Maßnahmen einer Regierung oder einer staatlichen, zivilen oder militärischen Behörde, Streik, Aussperrung, Blitzschlag, Überschwemmung, innere Unruhen, Epidemie, Pandemie oder sonstige Ursachen jeder Art, die sich der zumutbaren Kontrolle der Partei entziehen, die sich auf ein Ereignis höherer Gewalt beruft.
- Beeinträchtigt ein Ereignis höherer Gewalt die Fähigkeit einer Partei, ihre Verpflichtungen aus diesem Vertrag ganz oder teilweise zu erfüllen, so hat sie dies der anderen Partei unverzüglich schriftlich mitzuteilen und dabei in angemessener Ausführlichkeit anzugeben: (i) die dem Ereignis höherer Gewalt zugrunde liegenden Umstände, (ii) die betroffene(n) Verpflichtung(en) aus dieser Vereinbarung und (iii) die voraussichtliche Dauer bis zur Behebung des Ereignisses höherer Gewalt, soweit bekannt. Unterbleibt diese schriftliche Mitteilung an die andere Partei, kann sich die Partei auf diese Klausel und das Ereignis höherer Gewalt nicht berufen. Die Frist für die Erfüllung der betroffenen Verpflichtung verlängert sich um den Zeitraum der dadurch verursachten Behinderung, Verzögerung oder Verhinderung.
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Gewährleistung und Haftung
- TENCITY übernimmt keine Garantien, Bedingungen, Gewährleistungen, Zusicherungen oder sonstigen ausdrücklichen oder stillschweigenden (gesetzlichen oder sonstigen) Zusagen hinsichtlich der Qualität, der zufriedenstellenden Beschaffenheit, der Handelsüblichkeit, der Eignung oder der Tauglichkeit des Produkts für einen wie auch immer gearteten Zweck, die über die Beschreibung des Produkts und die in diesem Vertrag festgelegten Spezifikationen hinausgehen.
- Die Parteien haften weder aus Vertrag noch aus unerlaubter Handlung noch aus einem sonstigen Rechtsgrund für mittelbare Schäden, Strafschadenersatz, Folgeschäden oder besondere Verluste, Schäden oder Aufwendungen jeder Art, die sich unmittelbar oder mittelbar aus der Durchführung des zwischen den Parteien geschlossenen Geschäfts ergeben oder in irgendeiner Weise damit zusammenhängen. Der Verkäufer haftet keinesfalls für mehr als die Differenz zwischen dem Geschäftspreis und dem Marktpreis am nächstgelegenen verfügbaren Markt zum Zeitpunkt einer Vertragsverletzung und haftet nicht für entgangenen Gewinn, vergebliche Gemeinkosten oder Verluste infolge der Stilllegung oder Durchsatzminderung einer Raffinerie oder Prozessanlage.
- Handelsübliche und technisch unvermeidbare Abweichungen in Qualität und Aussehen der Ware begründen keinen Reklamationsgrund.
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Sicherheiten
- Zeigt sich, dass die Zahlungsfähigkeit des Käufers die Erfüllung der Ansprüche des Verkäufers gegen den Käufer gefährdet, sind wir jederzeit, auch nach Vertragsabschluss, berechtigt, ausreichende Sicherheiten zur Sicherung unserer – auch noch nicht fälligen – Ansprüche zu verlangen und weitere Vorleistungen unsererseits von der Stellung solcher Sicherheiten abhängig zu machen.
- Wird die angemessene Sicherheit nicht rechtzeitig gestellt, sind wir berechtigt, die Lieferung zu verweigern und/oder Lieferungen und/oder die gesamte Restmenge des Vertrages zu stornieren und/oder bestehende Verträge fristlos zu beenden. Schadenersatzansprüche des Verkäufers bleiben von der Ausübung des Zurückbehaltungs- und/oder Rücktrittsrechts unberührt.
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Zahlungen
- Zahlungsverpflichtungen gelten erst mit vollständigem Eingang der Mittel auf dem Konto des Verkäufers als vom Käufer erfüllt. Sämtliche Gebühren der Bank des Verkäufers gehen zu Lasten des Verkäufers, sämtliche Gebühren der Bank des Käufers und der Korrespondenzbank zu Lasten des Käufers.
- Fällt der Zahlungstermin auf einen Samstag oder einen Frankfurter Bankfeiertag, der kein Montag ist, hat die Zahlung am vorangehenden Frankfurter Bankarbeitstag zu erfolgen. Fällt der Zahlungstermin auf einen Sonntag oder auf einen Frankfurter Bankfeiertag an einem Montag, hat die Zahlung am folgenden Frankfurter Bankarbeitstag zu erfolgen.
- Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Käufer, für jeden Tag des Verzugs Zinsen in Höhe des Euro Interbank Offered Rate (Ein-Monats-Euribor) zuzüglich 9 % p. a. zu zahlen.
- Sämtliche dem Verkäufer entstandenen Aufwendungen, insbesondere angemessene Rechtsanwaltskosten, Gerichtskosten und Inkassokosten, die durch verspätete Zahlung oder Nichtzahlung der fälligen Beträge durch den Käufer verursacht werden, gehen zu Lasten des Käufers und sind auf Anforderung gegen Vorlage entsprechender Nachweise zu zahlen.
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Eigentumsvorbehalt
- Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer Forderungen vor. Das Eigentum an der Ware geht erst mit vollständiger Bezahlung aller unserer Forderungen auf den Käufer über.
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Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
- Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen uns und dem Käufer unterliegen ausschließlich österreichischem Recht, ungeachtet der Rechtsordnungen, die nach den anwendbaren Grundsätzen des Kollisionsrechts sonst maßgeblich wären. Das UN-Übereinkommen über Verträge über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
- Alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit einem Vertrag mit TENCITY, einschließlich Fragen seines Bestehens, seiner Gültigkeit oder seiner Beendigung, werden nach der Schiedsordnung des Vienna International Arbitration Centre (VIAC) endgültig entschieden. Sitz beziehungsweise rechtlicher Ort des Schiedsverfahrens ist Wien, Österreich. Die Verfahrenssprache ist Englisch.
- Der Verkäufer sichert zu, dass er jede Vereinbarung mit uns in unternehmerischer Eigenschaft abschließt und in jeder für die Vereinbarung maßgeblichen Hinsicht dem Zivil- und Handelsrecht unterliegt.
- Erfüllungsort für die Lieferung der Ware ist der Versand- beziehungsweise Lieferort. Erfüllungsort für Zahlungen und sonstige Leistungen ist unser Firmensitz.
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Datenschutz
- Die TENCITY Energiehandel GmbH verarbeitet die Daten von Kunden, deren Ansprechpartnern und deren Mitarbeitern ausschließlich auf Grundlage der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzrechts.
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Sonstiges
- Sollten einzelne Bestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein, bleiben die übrigen Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen in vollem Umfang wirksam. Die Parteien vereinbaren hiermit, dass die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzt wird, die für beide Parteien annehmbar ist und dem mit der unwirksamen Bestimmung verfolgten rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.
- Alle zwischen den Parteien vereinbarten oder erörterten Bedingungen sind streng vertraulich zu behandeln (mit Ausnahme der Befugnis des Verkäufers, solche vertraulichen Informationen an verbundene Unternehmen, Versicherungsmakler und Versicherungsgesellschaften, finanzierende Banken, Wirtschaftsprüfer und berufliche Berater weiterzugeben). Keine Partei ist an die vorstehende Vertraulichkeitsverpflichtung gebunden, wenn die andere Partei der Offenlegung zugestimmt hat, die Offenlegung durch anwendbares Recht oder eine zuständige Behörde vorgeschrieben ist oder die Informationen aus einer anderen Quelle erlangt wurden oder dort verfügbar sind (es sei denn, dies beruht auf einer Verletzung dieses Vertrages).
- Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei darf keine Partei ihre Rechte oder Pflichten aus dem Vertrag ganz oder teilweise abtreten.
AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Dies sind die Bedingungen, auf deren Grundlage die TENCITY Energiehandel GmbH verkauft und liefert. Sie gelten für jedes Angebot, jede Lieferung und jede Leistung, sofern wir mit Ihnen nicht schriftlich etwas anderes vereinbart haben.
Fassung vom 24. August 2026
Diese deutsche Fassung ist eine Übersetzung. Maßgeblich ist die englische Originalfassung.